Elektronische Patientenakte / Anwendungen

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur (TI) und wird seit dem 01.01.2021 durch die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten zunächst im Rahmen einer Testphase angeboten.

Ziel der ePA ist eine umfassende Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens, sowohl zwischen verschiedenen Fachärzten oder Apotheken als auch zwischen Ärzten, Apotheken und Patienten.

Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden. Weitere Vorteile: Medizinische Informationen liegen transparent vor und erleichtern zukünftig viele Abläufe. Davon profitieren Patienten ebenso wie Ärzte, Apotheker, Therapeuten und anderes medizinisches Fachpersonal. Folgende Informationen über einen Patienten können in der ePA gespeichert werden: Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen.

Grundvoraussetzung ist, dass der Patient eine ePA wünscht, denn es handelt sich dabei um eine freiwillige Anwendung. Die ePA soll als lebenslange Informationsquelle dienen, die jederzeit einen schnellen und sicheren Austausch der Daten ermöglicht.

Es darf für jeden Versicherten nur eine ePA geben. Wenn der Patient es will, lädt der Arzt bestimmte Daten aus seinem Praxisverwaltungssystem (PVS) in die ePA hoch. Die Daten in der ePA sind nur Kopien der Daten aus dem PVS, die Primärdokumentation des Arztes in seinem Praxisverwaltungssystem bleibt davon unberührt. Der Arzt stößt diesen Prozess bewusst selbst an, daher werden Daten niemals automatisch ohne Wissen des Arztes übertragen. Die Betreiber der Patientenakten können nicht auf das PVS der Arztpraxis zugreifen.

Der Patient kann seine ePA jederzeit alleine einsehen, inhaltlich befüllen oder Inhalte
löschen, zum Beispiel mit einer eigenen App. Mit ihr profitieren Patienten von vielen Vorteilen: So können sie jederzeit online auf ihre Gesundheitsdaten – wie zum Beispiel ihren elektronischen Medikationsplan (eMP) oder ihren Notfalldatensatz (NFDM) – zugreifen. Der Arzt greift grundsätzlich gemeinsam mit dem Patienten auf dessen ePA zu: Der Arzt nutzt hierfür seinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der Patient seine elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Der Patient entscheidet, wer auf seine Akte zugreifen kann. Er kann dem Arzt eine temporäre
Zugriffsberechtigung geben, sodass der Arzt auch ohne Anwesenheit des Versicherten, etwa
im Nachgang an einen Behandlungstermin, Dokumente in die ePA einstellen kann.

Weitere Informationen finden Sie bei der Gematik.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab 01.10.2021 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die jetzige AU. Vertragsarztpraxen sind ab diesem Stichtag dazu verpflichtet, eAU-Daten über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) an die Krankenkassen zu übermitteln (gesetzliche Vorgabe aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG § 295 Absatz 1 SGB V). Ab dem 01.07.2022 stellen die Krankenkassen dann auch den Arbeitgebern die AU-Daten zum digitalen Abruf zur Verfügung.

Elektronisches Rezept (eRezept)

Das Projekt wird aktuell überarbeitet. Der Patient soll in Zukunft das eRezept per App der Apotheke seiner Wahl zusenden oder mit dem Smartphone direkt in die Apotheke gehen und dies über den 2D-Code einlesen lassen. Sendet der Patient der Apotheke das Rezept vorab, kann diese ihn informieren, ob ein Medikament nicht vorrätig ist und bestellt werden muss. Die Einreichung bei Online-Apotheken ist dann ebenfalls möglich.

Weitere Informationen finden sie beim eRezept Deutschland.

Kontakt
  • Christopher von Laufenberg
  • Bahnhofstr. 6
  • 52372 Kreuzau
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