eRezept ab 01.01.2024 verpflichtend!

eRezept ab 01.01.2024 verpflichtend!

Der bundesweite Rollout des elektronischen Rezepts (eRezept) hat begonnen. Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung dann ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung. Wie das eRezept funktioniert, wird im folgenden erläutert:

  1. Ärztinnen und Ärzte wählen in ihrer Verordnungssoftware wie bisher zunächst das Arzneimittel aus, das sie dem Patienten verordnen möchten.
  2. Ärztinnen und Ärzte unterschreiben das Rezept mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis am Computer. Mit der Unterschrift werden die Informationen aus der Verordnung automatisch auf den Server der Telematikinfrastruktur übertragen, sodass die Apotheke später die Daten dort direkt abrufen kann.
  3. Patientinnen und Patienten legen zum Einlösen des eRezepts in der Apotheke ihre eGK oder alternativ den Rezeptcode vor. Den Code können sie über ihre eRezept-App abrufen oder als Papierausdruck in der Praxis erhalten.

In der Praxis besteht ab sofort die Möglichkeit, Ihnen ein eRezept (elektronisches Rezept) auszustellen! Wir bitten um Verständnis, dass diese Neuerung insbesondere zu Beginn der Einführung noch zu technischen Problemen und Verzögerungen führen kann!

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  • Christopher von Laufenberg
  • Bahnhofstr. 6
  • 52372 Kreuzau
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