Hausarztverträge

Es handelt sich um eine Form der medizinischen Versorgung, in der ein Hausarzt als erste Anlaufstelle für den Patienten sämtliche Behandlungsschritte koordiniert.

Er nimmt damit die Funktion eines Lotsen oder Schleusenwärters wahr. Die Versorgungsforschung verbindet damit zwei Ziele: Zum einen soll der Patient besser versorgt werden, zum anderen lässt sich durch die Koordinierung insgesamt Geld sparen.

Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, ihren Versicherten eine HzV anzubieten. Die Teilnahme ist sowohl für Versicherte als auch für Ärzte freiwillig. Einige Kassen haben Verträge mit Ärztegruppen abgeschlossen und ermöglichen ihren Versicherten die Teilnahme an Hausarztmodellen oder Hausarztprogrammen. Der Versicherte verpflichtet sich für mindestens ein Jahr bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst zu seinem Hausarzt zu gehen. Ausgenommen sind zumeist Notfälle, Besuche beim Gynäkologen, beim Augen- und Kinderarzt sowie Erkrankungen außerhalb des geographischen Tätigkeitsbereichs des Hausarztes.

Hausarzt

Der Hausarzt übernimmt die Behandlung, überweist bei Bedarf an andere Fachärzte bzw. Krankenhäuser und hat idealerweise einen umfassenden Überblick über die Krankengeschichte des Patienten sowie die vorgenommenen Behandlungen. Die „Lotsenfunktion“ soll Mehrfachuntersuchungen und -behandlungen, vermeidbare Wechselwirkungen von Arzneimitteln, Interpretationsfehler isoliert arbeitender Spezialisten sowie unnötige Besuche bei anderen Ärzten und unnötige Krankenhauseinweisungen vermeiden. Teilnahmewillige Hausärzte können von den Krankenkassen zur Teilnahme an bestimmten – auch kostenpflichtigen – Weiterbildungsmaßnahmen neben der eigentlichen Weiterbildung verpflichtet werden.

Die Krankenkassen können dabei den Versicherten einen oder mehrere Vorteile gewähren, z. B. reduzierte Zuzahlungen in den Apotheken, besondere Gesundheitsleistungen, niedrigere Krankenkassenbeiträge o.ä. Die Beziehung zum Haus- und Familienarzt wird gestärkt. Der Hausarzt kennt den Patienten seit Jahren, teilweise seit Jahrzehnten. Der „Ärztetourismus“ wird reduziert. Dadurch, dass einfache Behandlungsfälle beim Hausarzt verbleiben, können sich die Fachärzte auf schwerere Erkrankungen ihres Gebietes konzentrieren.

Informationen zum Hausarztprogramm für Patienten

Sie können Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm ganz einfach direkt bei uns beantragen, indem Sie die Teilnahmeerklärung zum Hausarztprogramm unterschreiben. Wir leiten Ihren Teilnahmewunsch für Sie an Ihre Krankenkasse weiter. Nach Prüfung durch die Krankenkasse erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben, in dem Ihnen der Starttermin Ihrer Teilnahme genannt wird. Mit Ihrer Teilnahme entscheiden Sie sich, bei gesundheitlichen Problemen zunächst uns aufzusuchen, wir koordinieren die Behandlung bei Bedarf mit weiteren Ärzten, Kliniken und Vertretern anderer Heilberufe. Facharztbesuche erfolgen auf Überweisung (Ausnahmen: Augenarzt, Gynäkologen, Kinderärzte und Notfälle). Dadurch können wir alle Befunde in der Praxis sammeln und behalten leichter den Überblick z.B. über verschiedene Arzneimittel. So können u.a. Risiken wie Neben- oder Wechselwirkungen unterschiedlicher Medikamente reduziert werden.

Kontakt
  • Christopher von Laufenberg
  • Bahnhofstr. 6
  • 52372 Kreuzau
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