Seit 01.01.2021 neue Heilmittel-Richtlinie

Seit 01.01.2021 neue Heilmittel-Richtlinie

Ob Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, die Regelungen zur ärztlichen Verordnung von Heilmitteln sind über die Jahre immer komplexer geworden und waren kaum noch zu überblicken.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Vorgaben daher grundlegend überarbeitet und eine neue Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Die neuen Vorgaben, die wesentlich einfacher sind und nicht nur den verordnenden Ärzten, sondern auch den Heilmitteltherapeuten und Patienten zugutekommen.

Bezugsgröße ist nicht mehr der Regelfall, sondern der Verordnungsfall. Er bezieht sich auf den verordnenden Arzt, die Erkrankung seines Patienten und das Verordnungsdatum. Ein Verordnungsfall endet sechs Monate nach dem Verordnungsdatum, sofern der Arzt in dieser Zeit keine weitere Verordnung aufgrund derselben Erkrankungen für denselben Patienten ausstellt. Wie bisher gibt es für jede Verordnung Höchstmengen. Diese Höchstmenge je Verordnung dürfen Ärzte nur in Ausnahmefällen überschreiten, etwa bei einem langfristigen Heilmittelbedarf oder bei einem besonderen Verordnungsbedarf, wo der Bedarf für bis zu 12 Wochen bemessen werden darf. Besteht kein dringlicher Behandlungsbedarf, behält die Verordnung nun länger ihre Gültigkeit: nämich 28 Tage lang, früher waren es nur 14 Tage. Das soll Patienten mehr Zeit geben, den richtigen Heilmitteltherapeuten zu finden und einen Termin zu vereinbaren.

Kontakt
  • Christopher von Laufenberg
  • Bahnhofstr. 6
  • 52372 Kreuzau
Menü